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NIS2 macht Cybersecurity zur Nachweisfrage. Für in der EU präsenten Schweizer Anbieter reicht es nicht mehr, Sicherheitsstandards intern zu kennen oder punktuell umzusetzen – sie müssen gegenüber EU-Kunden, Partnern und zuständigen Stellen auch belastbar belegbar sein. Für diese Unternehmen stellt sich damit die zentrale Frage: Wo entsteht konkreter Handlungsbedarf?
Die NIS2-Richtlinie ist seit dem 6. Dezember 2025 in Deutschland in Kraft. Direkt betroffen sind auch Schweizer Unternehmen mit Aktivitäten in der EU.
Angebot von Dienstleistungen wie etwa Cloud-Dienste, IT-Outsourcing, SaaS-Lösungen und Managed Services.
Vertrieb von Produkten wie IoT-Geräte, Medizintechnik, Industrieautomation oder Komponenten für kritische Infrastrukturen.
Aktiv als Lieferant oder Subunternehmer für EU-Unternehmen, insbesondere in kritischen Sektoren (KRITIS).
Betrieb von Tochtergesellschaften oder Niederlassungen in EU-Mitgliedstaaten.
Mögliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung:
Bussgelder in Höhe von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes
Ausschluss von EU-weiten Ausschreibungen und öffentlichen Aufträgen
Verlust von Grosskunden und Vertragspartnern aufgrund fehlender Compliance-Nachweise
Reputationsschäden durch öffentlich bekannte Sicherheitsmängel
«Mit nachweisbarer Umsetzung der NIS2-Anforderungen belegen Schweizer Unternehmen höhere Sicherheitsstandards und differenzieren sich bei EU-Kunden.»
Deutschland (Inkrafttreten: 06.12.2025): Keine Übergangsphase; die Registrierungspflicht ist seit dem 6. März 2026 abgelaufen. Was das bedeutet, haben wir in einem separaten Blogartikel zusammengefasst.
Österreich (Inkrafttreten: 01.10.2026): 9 Monate Vorbereitungszeit; Registrierung bis 31.12.2026 gemäss NISG.
Die folgende Übersicht hilft, typische Betroffenheitsszenarien und den jeweiligen Handlungsbedarf einzuordnen:
|
Geschäftsaktivität |
Handlungsbedarf |
|
Als Teil der Lieferkette eines NIS2 pflichtigen Unternehmens in der EU. |
Compliance-Nachweise erbringen. |
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Eigene Niederlassung oder Tochtergesellschaft in der EU. |
NIS2-Compliance ab Inkrafttreten im Zielland. |
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Erbringen von «Covered Services» in der EU ohne Sitz in der EU (exterritoriale Wirkung) in einem «wesentlichen» oder «wichtigen» Sektor und erfüllen die Grössenschwellwerte wie beispielsweise Cloud Computing, Rechenzentrums-, Content Delivery-, Managed Service- oder Managed-Security-Provider, Online-Marktplätze, Suchmaschinen, Social-Media-Plattformen. |
Benennen eines Vertreters in der EU, NIS2-Compliance ab Inkrafttreten im Zielland. |
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Dienstleistungen oder Produkte für kritische Sektoren in der EU. |
Compliance-Nachweise erbringen. |
NIS2 verlangt keine Einzelmassnahme, sondern ein belastbares Zusammenspiel aus Governance, Prozessen, Technik und Nachweisen.
Folgende vier Bereiche sind relevant:
Risikomanagement und Cybersicherheit:
▪️Anforderung: Durchführung einer systematischen Risikoanalyse nach anerkannten Standards (z. B. BSI 200-3 oder ISO 27001).
▪️Handlungsbedarf: Abweichungen von den NIS2-Anforderungen beheben und die Compliance kontinuierlich sicherstellen.
▪️Empfehlung: Eine ISO 27001-Zertifizierung erfüllt die Anforderungen beider Rahmenwerke und bietet internationale Anerkennung.
Meldepflichten bei Cybervorfällen (24-Stunden-Frist):
▪️NIS2 (EU): Initial Notification innerhalb von 24 Stunden an die zuständige Behörde.
▪️Handlungsbedarf: Anpassung der internen Prozesse, um die 24-Stunden-Frist für EU-Aktivitäten einzuhalten.
Sicherheit in der Lieferkette:
▪️Anforderung: Nachweis der Einhaltung von Sicherheitsstandards durch alle Lieferanten und Subunternehmer.
▪️Vertragsgestaltung: Integration von Compliance-Anforderungen in Verträge.
▪️Tools: Nutzung von Dependency-Track zur Überwachung von Schwachstellen in der Lieferkette.
Geschäftskontinuität:
▪️Anforderung: Der Geschäftsbetrieb kann bei einem Vorfall (mit kurzem Unterbruch) aufrechterhalten werden.
▪️Handlungsbedarf: Erstellen und Testen von Plänen für den Fortbetrieb im Krisenfall.
NIS2-Compliance beginnt mit Klarheit über den eigenen Status quo. Wer Lücken systematisch identifiziert, Meldewege vorbereitet und die Lieferkette prüft, schafft die Grundlage für eine nachweisbare Umsetzung.
Die Umsetzung erfolgt in 3 Schritten:
Durchführung einer NIS2-Gap-Analyse
▪️Identifikation der Lücken zu den Anforderungen der NIS2-Richtlinie.
Anpassung der Meldeprozesse
▪️Etablierung eines 24-Stunden-Meldeprozesses für Vorfälle in der EU.
▪️Klare Definition der zuständigen Behörden wie beispielsweise das BSI für Deutschland, sektorspezifisches bzw. nationales CSIRT in Österreich).
▪️Schulung der Mitarbeitenden für die schnelle und korrekte Meldung.
Prüfung der Lieferkette
▪️Bewertung aller Lieferanten auf NIS2-Compliance.
▪️Anpassung der Verträge zur Einhaltung der Sicherheitsstandards.
▪️Erstellung von Notfallplänen für kritische Lieferanten.
Wer die NIS2-Anforderungen mit bestehenden Massnahmen strukturiert verzahnt, stärkt die Compliance und die eigene Position im EU-Markt.
Cybersicherheit als Alleinstellungsmerkmal: Zertifizierungen wie ISO 27001 als Verkaufsargument einsetzen.
Gewinnung neuer Kunden: NIS2-Compliance als Zugangskriterium für EU-Ausschreibungen und Grosskunden nutzen.
Premium-Preismodelle: Durch nachgewiesene Sicherheit können 10 bis 20 % höhere Preise für Produkte und Dienstleistungen gerechtfertigt werden.
Machen Sie Ihre NIS2-Umsetzung belastbar. Prüfen Sie Betroffenheit, Lücken und Umsetzungsbedarf frühzeitig – und schaffen Sie die Grundlage für nachvollziehbare NIS2-Compliance gegenüber EU-Kunden.
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Bildlegende: mit KI generiertes Bild